In einigen europäischen Ländern sind die Rechte der Patienten bereits in der Verfassung verankert. Diese sind:
- Das Recht des Patienten auf eine frühestmögliche Behandlung
- Das Recht des Patienten auf Zugang zu den bestmöglichen Therapien zur Behandlung chronischer Schmerzen
- Das Recht des Patienten über sämtliche Möglichkeiten zum Management chronischer Schmerzen informiert zu werden, um so die bestmögliche Entscheidung zum eigenen Wohl treffen zu können
- Das Recht des Patienten mit geringstmöglichen Schmerzen zu leben
Die “Allianz Chronischer Schmerz“ wird versuchen, diese Forderungen auch in Österreich durchzusetzen und hat sich deshalb der Schmerzplattform Österreich angeschlossen.