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Selbsttest für Schmerzpatienten
Volksanwaltschaft: Prüfschwerpunkt Schmerzerkennung und -behandlung führte zu ersten Verbesserungen
(APA – OTS)
Viele Alten- und Pflegeheime haben Schmerzmanagement mittlerweile implementiert
(Wien / OTS) – „Wenn chronische Schmerzen nicht behandelt werden, ist das ein menschenrechtliches Problem. Deshalb ist es wichtig, dass die Österreichische Schmerzgesellschaft die soziale Ungerechtigkeit in der Schmerzmedizin aufzeigt“, sagt Volksanwalt Bernhard Achitz: „Die Volksanwaltschaft hat einem Aspekt davon, nämlich dem unzureichenden Schmerzmanagement in Alten- und Pflegeheimen, einen Prüfschwerpunkt gewidmet.“ Ein Jahr danach der Ergebnispräsentation zeigen sich erste Verbesserungen.
80 Prozent der Menschen, die in Alten- und Pflegeheimen leben, leiden an Schmerzen. Viele von ihnen halten das für normal in ihrem Alter. Sie sagen nichts, und es wird nichts gegen die Schmerzen unternommen. Nicht oder nicht ausreichend bekämpfte Schmerzen haben aber drastische Auswirkungen: Die Lebensqualität sinkt, Depressionen, Angst und Schlafstörungen können die Folge sein. Die Schmerzen können chronisch werden.
Unterlassene Behandlung von Schmerzen verletzt die in der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) garantierten Rechte auf Gesundheit, auf körperliche und seelische Unversehrtheit und in gravierenden Fällen auch das Recht auf Schutz vor Gewalt und das Recht auf Schutz vor erniedrigender Behandlung.
Schmerzen müssen sofort behandelt werden
„Schmerzen müssen sofort behandelt werden. Das ist nur möglich, wenn sie auch rechtzeitig erkannt werden“, sagt Volksanwalt Bernhard Achitz: „Bei älteren Menschen mit Demenz, kognitiven Beeinträchtigungen oder Kommunikationsschwierigkeiten ist das Risiko besonders hoch, dass Schmerzen übersehen werden. Wenn Menschen ihre Schmerzen nicht äußern können, kann das auch zu Gewalt führen.“
Die Volksanwaltschaft und ihre Kommissionen (gemeinsam bilden sie den „Nationalen Präventionsmechanismus“ – NPM) bei ihren Kontrollbesuchen in den Alten- und Pflegeheimen einen Schwerpunkt auf das Schmerzmanagement gesetzt. Dafür besuchten die Kommissionen von Juli 2022 bis September 2023 insgesamt 123 Einrichtungen in allen Bundesländern. Sie haben mit 1.511 Bewohnerinnen und Bewohnern gesprochen bzw. deren Dokumentationen gesichtet.
Ergebnis: In einem Viertel der damals besuchten Alten- und Pflegeheime gab es keinerlei systematisches, dokumentiertes Schmerzmanagement, bzw. es wurden keinerlei Maßnahmen zu Erkennung, Prävention und Behandlung von Schmerzen angewendet. In jeder fünften Einrichtung wurden keine Schmerzeinschätzungsinstrumente verwendet, weder für Demenzkranke noch für kognitiv leistungsfähige Bewohnerinnen und Bewohner. Für das Personal gab es viel zu wenig Fortbildung zum Thema Schmerz.
Pflegeheime reagieren auf Kritik der Volksanwaltschaft
„Ein Jahr später zeigen sich infolge des Prüfschwerpunkts erste Verbesserungen“, so Achitz. Vielen Heimen ist der Optimierungsbedarf bewusst. Das zeigte sich darin, dass z. B. Fortbildungen zum Schmerzmanagement durchgeführt oder zumindest geplant waren. In vielen Einrichtungen war das Schmerzmanagement mittlerweile implementiert, das beim Erstbesuch im Rahmen des Prüfschwerpunkts noch gefehlt hatte. Dennoch kann es in der Praxis immer wieder zu Schwierigkeiten bzw. vermeidbaren Spitalseinweisungen kommen, wenn eine multimodale Schmerzbehandlung daran scheitert, dass Angehöriger anderer Gesundheitsberufe (vor allem Ärztinnen und Ärzte) etwa in der Nacht oder an Wochenenden nicht oder nicht schnell genug verfügbar sind. „Wir werden auch weiterhin einen wachsamen Blick auf die Lage in den Alten- und Pflegeheimen richten“, versichert Achitz.