Cannabis vor Freigabe?

Der ehemalige Abgeordnete der Liste Pilz, Peter Kolba, selbst Schmerzpatient, hat die Diskussion rund um die Freigabe von Cannabis für medizinische Zwecke entfacht. Jetzt ist der Ball im Sozialministerium. Dieses wurde am 19. Juni  von den im Gesundheitsausschuss des Nationalrats vertretenen Parteien beauftragt, bis Ende 2018 einen Bericht zu erstellen, der als Grundlage für ein Gesetz zur Liberalisierung von Cannabis zu medizinischen Zwecken dienen soll.

Konkret soll die Gesundheitsministerin den therapeutischen Einsatz von Medizinalhanf prüfen, sowie zukünftige medizinische, rechtliche, organisatorische und ökonomische Rahmenbedingungen von cannabishaltigen Arzneimitteln vorlegen, heißt es im Ausschussbericht. Dabei sollen auch die Ergebnisse des bereits durchgeführten Stellungnahmeverfahrens sowie die Erfahrungen in Deutschland berücksichtigt werden.

Dieser Bericht soll Stellungnahmen von Behörden und Institutionen, wie etwa Apothekerkammer, Ärztekammer oder Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit (AGES) enthalten und am 1. Jänner 2019 von Sozial- und Gesundheitsministerin Beate Hartinger-Klein (FPÖ) dem Nationalrat vorgelegt werden. Das könnte bedeuten, dass die Kosten für Cannabis als Mittel der Wahl für Schmerzpatient/innen von den Krankenkassen übernommen werden könnten.

Bis dahin ist es freilich noch ein langer Weg. Vor allem, weil in der Diskussion ständig von „Cannabis“ die Rede ist, dabei geht es um die keineswegs berauschenden Inhaltsstoffe der Hanfpflanze, die Cannabidiole (CBD).  Führende Schmerzmediziner wie der Kärntner Schmerzspezialist  Prof. Dr. Rudolf Likar weisen jetzt schon darauf hin, dass diese Inhaltsstoffe „bei  uns – im Gegensatz zu Deutschland – noch nicht einmal als Arzneistoff definiert sind, sondern nur als Nahrungsergänzung“. Likar: „Wir brauchen CBD als Medikament in der Hand des Arztes, der das genau dosieren und verschreiben kann“.

Gut zu wissen: Cannaboide haben keine  berauschenden Effekte auf das Gehirn.

Schmerzmediziner Likar setzt Cannabidiol nur begleitend zur Schmerzreduktion bei sonst therapieresistenten Symptomen ein. Insbesondere bei Patienten mit schweren Schmerzsymptomen infolge von Krebserkrankungen und Fibromyalgie, bzw. wenn die Schmerzen bei Verwendung von Opioiden und anderen Medikamenten nicht ausreichend unter Kontrolle gebracht werden konnten.